Kosten & Erstattung von Heilpraktikerleistungen

Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich Privatleistungen, das heißt: 

Die Behandlungskosten werden zunächst von Ihnen selbst übernommen.

Je nach Versicherungsstatus (Privatversicherung oder Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen) ist jedoch eine teilweise oder vollständige Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle möglich.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherungsträger über die genauen Bedingungen und den Umfang einer möglichen Kostenerstattung.

Tipp: Da jede Versicherung eigene Regelungen und Erstattungssätze hat, lohnt es sich, diese Informationen schriftlich anzufordern. So vermeiden Sie Missverständnisse und behalten Ihre Behandlungskosten im Blick.

Osteopathische Behandlungen

Auch die osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung und wird direkt mit Ihnen abgerechnet.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen anteilig an den Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - in der Regel eine ärztliche Verordnung mit Diagnose.

Welche Bedingungen Ihre Krankenkasse stellt und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, erfahren Sie bequem unter: https://osteopathie.de/service-krankenkassenliste

Als Heilpraktiker arbeite ich mit medizinisch-therapeutischen Behandlungsverfahren zur Diagnostik, Behandlung und Vorbeugung von Asymmetrien, Spannungsmustern sowie Dysfunktionen. Meine Leistungen erfolgen nach ärztlicher/ therapeutischer Indikation und sind kein Wellness-Angebot. Maßstab für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. frei vereinbarte Sätze.

Kostenübersicht für Selbstzahler

  • Erwachsene: ca. 110 € pro Sitzung (~ 60 Minuten)
  • Kinder bis 11 Jahre: ca. 95 € pro Sitzung (~ 60 Minuten)

Für Laboruntersuchungen (z. B. Blut, Urin, Speichel oder Stuhl) fallen zusätzliche Kosten an. Diese richten sich nach dem Umfang der Untersuchungen und werden direkt durch das Labor mit Ihnen abgerechnet.

Zahlungsoptionen

Die Behandlung kann bequem bezahlt werden über:

  • EC- oder Kreditkarte
  • Google Pay, Apple Pay, Samsung Pay
  • sowie weitere digitale Bezahloptionen über SumUp

Auf Wunsch erhalten Sie eine E-Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder für Ihre Unterlagen.

Bei einem anerkannten BG-Unfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
Voraussetzung hierfür ist ein Rezept für Osteopathie vom Durchgangsarzt (D-Arzt). In diesem Fall übernehme ich die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.

Hinweis zur Eigenverantwortung

Gesundheit beginnt mit Eigenverantwortung.
Auch wenn viele Versicherungen einen Teil der Kosten übernehmen, liegt die Entscheidung für Ihre Gesundheit in Ihren eigenen Händen. Die Investition in eine individuelle, ganzheitliche Behandlung ist eine bewusste Entscheidung für Ihr Wohlbefinden und oft der erste Schritt zu langfristiger Balance und Vitalität.

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